Rechtliches

Unterauftragsverarbeiter und wichtige Empfänger

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Diese Seite listet die Unterauftragsverarbeiter und wichtigen Empfänger, die wir zur Erbringung unserer Dienste einsetzen. Pro Eintrag nennen wir Anbieter, Dienst, Verarbeitungszweck, Datenkategorien auf hoher Ebene, Standort (Länder), Rolle und — soweit eine Drittlandübermittlung betroffen ist — den Übermittlungsmechanismus. Die Rollen unterscheiden echte Unterauftragsverarbeiter (soweit wir als Auftragsverarbeiter handeln) von unabhängigen Verantwortlichen und technischen Empfängern (z. B. ein OAuth-Identitätsanbieter oder eine Zertifizierungsstelle).

Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag einer Kundin bzw. eines Kunden verarbeiten, die bzw. der die Zwecke und Mittel der Verarbeitung festlegt, handelt HDS als Auftragsverarbeiter nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO. Bevor eine solche Auftragsverarbeitung beginnt, vereinbaren die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag oder eine sonstige rechtlich bindende Vereinbarung, die Art. 28 DSGVO genügt, über das Kundenportal, DocuSeal oder den jeweiligen Vertrag. Beabsichtigte Hinzuziehungen oder Ersetzungen von Unterauftragsverarbeitern richten sich nach jener Vereinbarung — allgemeine Genehmigung mit Widerspruchsmöglichkeit. HDS benachrichtigt die Kundin bzw. den Kunden über beabsichtigte Hinzuziehungen oder Ersetzungen von Unterauftragsverarbeitern mindestens 14 Tage vor Wirksamwerden der Änderung, sofern nicht aus dringendem Sicherheits-, Rechts- oder Betriebsbedarf eine kürzere Frist erforderlich ist. Die Mitteilung erfolgt von legal@horvath-digital.solutions an die Kundin bzw. den Kunden. Die Kundin bzw. der Kunde kann durch Antwort an legal@horvath-digital.solutions widersprechen, soweit die Art.-28-Vereinbarung dies vorsieht. Das EU–US Data Privacy Framework (DPF) wird nur genannt, soweit diese Liste es für eine Empfängerin bzw. einen Empfänger ausdrücklich ausweist — und nur soweit die jeweilige Empfängerin bzw. der jeweilige Empfänger und die jeweilige Verarbeitung von dieser Zertifizierung erfasst sind.

Diese Liste wird auf Deutsch und Englisch bereitgestellt. Bei Widerspruch oder Unklarheit ist der deutsche Text maßgeblich. Der englische Text ist eine unverbindliche Übersetzung.

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Der Standardtext nach Art. 28 steht auf der Seite Auftragsverarbeitungsvertrag. Die Veröffentlichung dieser Seite begründet für sich genommen keinen Art.-28-Vertrag.

Dieses Verzeichnis ist die öffentliche Liste der Unterauftragsverarbeiter und wichtigen Empfänger, auf die jene Art.-28-Vereinbarung Bezug nimmt. Empfängerspezifische Übermittlungsformulierungen stehen auf den Karten unten.

Unterauftragsverarbeiter und wichtige Empfänger